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Zum aktu­el­len Stand der Fliegerhorst-Konversion in Fürstenfeldbruck

Nach dem Aus­tausch zwi­schen der Stadt Fürs­ten­feld­bruck und dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Ver­tei­di­gung am 8. Sep­tem­ber 2025 stand fest: Die bis­her geplan­te Umwand­lung des Flie­ger­horsts wird nicht wie bis­her gedacht statt­fin­den. Aus­lö­ser hier­für ist die ver­än­der­te sicher­heits­po­li­ti­sche Lage. Das Minis­te­ri­um hat sei­ne Stra­te­gie für die Nut­zung von Stand­or­ten ange­passt und prüft sämt­li­che mili­tä­ri­schen Flä­chen in Deutsch­land – auch bereits ent­wid­me­te – erneut.
Kon­kret bedeu­tet dies für Fürs­ten­feld­bruck: Der ursprüng­lich für 2030 vor­ge­se­he­ne voll­stän­di­ge Abzug der Bun­des­wehr vom Flie­ger­horst wird nicht wei­ter­ver­folgt. Die Bun­des­wehr prüft der­zeit, ob und in wel­chem Umfang das Gelän­de zukünf­tig wei­ter mili­tä­risch genutzt wird. Bereits ab Janu­ar 2026 sol­len Tei­le des nach Roth ver­leg­ten Offizier-Lehrgangs wie­der in Fürs­ten­feld­bruck unter­ge­bracht wer­den.
Gleich­zei­tig hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um in Aus­sicht gestellt, dass die Stadt Fürs­ten­feld­bruck im Rah­men eines Stand­ort­dia­logs ihre Flä­chen­be­dar­fe anmel­den kön­nen wird. Es besteht somit die grund­sätz­li­che Mög­lich­keit, dass Teil­flä­chen des Are­als frei­ge­ge­ben wer­den – Zeit­punkt und Umfang einer mög­li­chen Frei­ga­be sind der­zeit jedoch offen.

Ober­bür­ger­meis­ter Chris­ti­an Götz betont hier­bei: „Die sicher­heits­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen machen auch vor Fürs­ten­feld­bruck nicht halt. Wir neh­men die­se Situa­ti­on ernst. Nun gilt es, unse­re Bedar­fe klar zu for­mu­lie­ren, um für unse­re Stadt im Dia­log mit Bund und Land die best­mög­li­che Lösung zu erreichen.“

Anpas­sung der Rah­men­pla­nung
Um best­mög­lich auf den bis zuletzt geplan­ten Abzug der Bun­des­wehr vor­be­rei­tet zu sein, hat die Stadt Fürs­ten­feld­bruck in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits finan­zi­el­le und per­so­nel­le Res­sour­cen in die Konversions-Planungen inves­tiert. So wur­de bereits an der Rah­men­pla­nung für das Gelän­de gear­bei­tet als die neu­en Ent­wick­lun­gen kom­mu­ni­ziert wur­den. Auf­grund der neu­en Situa­ti­on wird die­se nicht fort­ge­führt. Eini­ge Arbeits­schrit­te, wie etwa detail­lier­te Ver­kehrs­pla­nun­gen, sind bereits gestoppt wor­den. Vor­rang hat jetzt, die städ­ti­schen Bedar­fe sorg­fäl­tig zu erar­bei­ten und die­se kon­struk­tiv in den anste­hen­den Dia­log mit Bund und Land einzubringen.Mit der Auf­ga­be der mili­tä­ri­schen Nut­zung im “Furs­ty” geht vor­aus­sicht­lich im Jahr 2030 nicht nur eine nahe­zu 80-jährige Flie­ger­tra­di­ti­on, son­dern eine eben­so lan­ge gemein­sa­me Geschich­te des Stand­or­tes und der Stadt Fürs­ten­feld­bruck zu Ende.

Auf die­ser Web­site fin­den Sie nähe­re Infor­ma­tio­nen – zum Flie­ger­horst, sei­ner Geschich­te und den Pla­nun­gen und Ver­an­stal­tun­gen des Konversionsprojektes.