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Mit der Auf­ga­be der mili­tä­ri­schen Nut­zung im “Furs­ty” geht vor­aus­sicht­lich im Jahr 2030 nicht nur eine nahe­zu 80-jährige Flie­ger­tra­di­ti­on, son­dern eine eben­so lan­ge gemein­sa­me Geschich­te des Stand­or­tes und der Stadt Fürs­ten­feld­bruck zu Ende.

Mit dem Abzug der Bun­des­wehr ent­steht die ein­ma­li­ge Chan­ce, das Are­al des Flie­ger­hors­tes mit einer Flä­che von rund 200 Hekt­ar neu zu ent­wi­ckeln und im Sin­ne einer Bru­cker Iden­ti­tät in das Stadt­ge­biet zu inte­grie­ren. Bereits im Jahr 2011 wur­de mit den vor­be­rei­ten­den Arbei­ten begon­nen – Der Pro­zess wird die Stadt wahr­schein­lich die kom­men­den 20 Jah­re begleiten.

Damit eine „neue Geschich­te“ geschrie­ben wer­den kann, müs­sen gesamt­städ­ti­sche Stra­te­gien ent­wi­ckelt wer­den – auch um die zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen der Stadt in der Metro­pol­re­gi­on Mün­chen zu bewäl­ti­gen. Das gro­ße inno­va­ti­ve Poten­ti­al wird zudem einen Impuls für den Land­kreis und die Regi­on auslösen.

Die­se anspruchs­vol­le Pla­nungs­auf­ga­be kann nur in gemein­sa­mer Ver­ant­wor­tung von Poli­tik, Ver­wal­tung und Bür­ger­schaft ange­mes­sen gelöst wer­den. Am Ende soll ein brei­ter stadt­ge­sell­schaft­li­cher Kon­sens ste­hen. Als ers­ten Schritt haben wir uns als Stadt dazu ent­schlos­sen, einen städ­te­bau­li­chen und land­schafts­pla­ne­ri­schen Wett­be­werb für das Are­al durch­zu­füh­ren. Die­ser wur­de eng mit einer umfas­sen­den Betei­li­gung der Öffent­lich­keit begleitet.

Inzwi­schen lie­gen die Jury­er­geb­nis­se bei­der Wett­be­werbs­stu­fen vor und es wur­de ein Sie­ger­ent­wurf ausgewählt:

ADEPT, Kopen­ha­gen hat mit sei­nem ein­zig­ar­ti­gen Ent­wurf gewon­nen und wur­de in Janu­ar 2025 mit der Rah­men­pla­nung des Gebie­tes beauftragt.

Die Rah­men­pla­nung ist ein stra­te­gi­sches Pla­nungs­in­stru­ment, das genutzt wird, um die Ent­wick­lung des künf­ti­gen Stadt­teils über­ge­ord­net zu steu­ern und zu koor­di­nie­ren. Ziel ist es, Leit­li­ni­en für die zukünf­ti­ge Nut­zung, Gestal­tung und Infra­struk­tur zu schaffen.

Wenn der Pro­zess vor­aus­sicht­lich im zwei­ten Halb­jahr 2028 abge­schlos­sen sein wird, kön­nen wir auf die­ser Basis Bebau­ungs­plä­ne für ein­zel­ne Berei­che des gro­ßen Gelän­des des Flie­ger­hors­tes ent­wi­ckeln. Die Rah­men­pla­nung stellt so sicher, dass die ein­zel­nen Plä­ne zu einem schlüs­si­gen Gesamt­bild zusammenfügen.

Auf die­ser Web­site fin­den Sie nähe­re Infor­ma­tio­nen – zum Flie­ger­horst, sei­ner Geschich­te und den Pla­nun­gen und Ver­an­stal­tun­gen des Konversionsprojektes.