Planungsleitlinien
Leitlinienbeschluss
Mit einem ersten Leitlinienbeschluss hat der Stadtrat am 24. März 2015 die Entwicklungsperspektiven und den langfristig strategischen Handlungsrahmen für den Fliegerhorst festgelegt. Diese Leitlinien wurden gemäß der Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) des Landkreises modifiziert und am 24.09.2019 vom Stadtrat beschlossenen. Die neun Leitlinien bestimmen vorrangig die Entscheidungen und das Handeln von Kommunalpolitik und Verwaltung.
Grundlegendes
Der ehemalige Fliegerhorst stellt eine einmalige Entwicklungschance für den Landkreis Fürstenfeldbruck dar, dessen Potenzial dann voll ausgeschöpft werden kann, wenn seine Entwicklung auf allen Ebenen genau durchdacht wird. Zudem ist es einer der am besten geeigneten Standorte für interkommunale Zusammenarbeit. Qualitätssichernde Maßnahmen wie Wettbewerbe, Plangutachten, städtebauliche Entwicklungskonzepte, Pilotprojekte, interkommunaler Wissenstransfer, Diskussion zur Baukultur und ein Gestaltungsbeirat sollen im Planungsprozess angewandt werden. Dabei werden die Belange des Klimaschutzes, der Grauen Energie sowie die Nutzung der Energiestandards berücksichtigt. Ebenso liegen der Entwicklung Konzepte zur An- und Einbindung an das Stadtgebiet, zur stufenweisen Realisierung sowie eine wirtschaftliche Entwicklungsstrategie zugrunde. Zuständigkeit und Koordinierung: Die entwickelbare Fläche des Fliegerhorsts liegt zum größten Teil auf der Flur der Stadt Fürstenfeldbruck, die planerisch bereits in Vorleistung gegangen ist (VU, 2014) und deshalb möglichst eine federführende Rolle bei der Entwicklung des Fliegerhorsts innehaben sollte.