Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb

Die Ent­wick­lung des Flie­ger­horsts zu einem moder­nen und leben­di­gen Stadt­quar­tier für alle Gene­ra­tio­nen ist eine anspruchs­vol­le Pla­nungs­auf­ga­be. Als ers­ter Schritt wur­de ab April 2023 ein städ­te­bau­li­cher und land­schafts­pla­ne­ri­scher Wett­be­werb durch­ge­führt. Sein Ziel war es, die best­mög­li­che Lösung für das Are­al zu finden. 

Im Wett­be­werb erar­bei­te­ten ver­schie­de­ne Teams ihre Visi­on für das Gelän­de. Sie ori­en­tier­ten sich dabei an der Aus­lo­bung des Wett­be­werbs, in der die Rah­men­be­din­gun­gen und die Zie­le für die Ent­wick­lung vor­ge­ge­ben wur­den. Damit auch die Ideen und Wün­sche  der Fürs­ten­feld­bru­cke­rin­nen und Fürs­ten­feld­bru­cker in den Wett­be­werb ein­flie­ßen, wur­den ver­schie­de­ne Dialog- und Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen durch­ge­führt. All Ihre Anre­gun­gen und Ideen wur­den in einem Bür­ger­pro­to­koll gesam­melt, wel­ches der Aus­lo­bung bei­lag und damit den teil­neh­men­den Teams als Leit­li­nie für ihre Über­le­gun­gen dien­te. Auch dem Preis­ge­richt lagen die Rück­mel­dun­gen für sei­ne Ent­schei­dung vor.

Das Preis­ge­richt prüf­te Ende Sep­tem­ber 2023 die ein­ge­reich­ten Ent­wür­fe und ließ die fünf viel­ver­spre­chends­ten Ergeb­nis­se für den zwei­ten Teil des Wett­be­werbs zu. Die so aus­ge­wähl­ten Teams hat­ten dann die Mög­lich­keit, ihre Ent­wür­fe noch­mals ver­tieft zu bear­bei­ten. Zuvor wur­de die Öffent­lich­keit noch­mals umfas­send betei­ligt. Die gesam­te Betei­li­gung wur­de umfas­send doku­men­tiert.

Die Jury wähl­te anschlie­ßend  drei Preisträger*innen aus. Sie rich­te­tet sich dabei nach der in der Aus­lo­bung genann­ten Zielsetzung: 

Ziel ist es ein über­zeu­gen­des Gesamt­kon­zept zu fin­de, das die wech­sel­vol­le Geschich­te des Flie­ger­horsts auf­greift und neu­en Raum für Woh­nen und Arbei­ten schafft, das gleich­zei­tig unver­wech­sel­ba­re Frei­raum­qua­li­tä­ten anbie­tet und weg­wei­send für Kli­ma­schutz  und ‑anpas­sung, sowie ener­ge­ti­sche Nach­hal­tig­keit ist. Dar­über hin­aus sei­en als beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen der Pla­nungs­auf­ga­be genannt:

  • Über­win­dung der iso­lier­ten Insel­la­ge des Are­als und Ver­knüp­fung mit der Kernstadt
  • Beach­tung regio­na­ler bzw. land­kreis­wei­ter Abhän­gig­kei­ten und Har­mo­ni­sie­rung grund­sätz­li­cher Ent­wick­lungs­vor­stel­lun­gen für angren­zen­de Berei­che der Nachbarkommunen
  • Inte­gra­ti­on umfang­rei­cher denk­mal­ge­schütz­ter Struk­tu­ren im Wettbewerbsgebiet
  • Ent­wick­lung eines inno­va­ti­ven und zukunfts­fä­hi­gen Mobi­li­täts­kon­zep­tes, wel­ches die Belan­ge der Stadt Fürs­ten­feld­bruck, sowie der benach­bar­ten Kom­mu­nen glei­cher­ma­ßen berücksichtigt
  • Ent­wick­lung eines attrak­ti­ven Frei­raum­kon­zep­te, wel­ches einer­seits den Ansprü­chen des Natur- und Arten­schut­zes Rech­nung trägt und ande­rer­seits dem Erho­lungs­be­dürf­nis der Bevöl­ke­rung gerecht wird” (Quel­le: Aus­lo­bungs­text, Städ­te­bau­li­cher und land­schafts­pla­ne­ri­scher Pla­nungs­wett­be­werb Flie­ger­horst FFB, Stand April 2023)

Am 24. April 2024 fand die abschlie­ßen­de Sit­zung des Preis­ge­richts statt, bei der die Jury knapp neun Stun­den über das Für und Wider der ein­ge­reich­ten Pla­nun­gen diskutierte.

Die Ent­schei­dung fiel klar aus: Der Ent­wurf „Fürs­ten­feld Wood“ des renom­mier­ten Kopen­ha­ge­ner Pla­nungs­bü­ros Adept konn­te den Wett­be­werbs­sieg für sich ent­schei­den (s.u.). Die her­aus­ra­gen­de Qua­li­tät des Kon­zepts zeig­te sich im Abstand zu den wei­te­ren Plät­zen: Es wur­de kein zwei­ter Platz ver­ge­ben, wäh­rend sich die Ent­wür­fe von caspar.schmitzmorkramer / Stu­dio grün­grau Land­schafts­ar­chi­tek­tur und Schel­len­berg + Bäum­ler Archi­tek­ten mit haas­cook­zemm­rich STUDIO2050 / Plan­stadt Sen­ner den drit­ten Platz teilten.

Der Sie­ger­ent­wurf wur­de dem Stadt­rat zur Wei­ter­be­ar­bei­tung emp­foh­len. Aus ihm wird nun der Rah­men­plan entwickelt.

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Fürs­ten­feld­brucks wur­den bereits in der Vor­be­rei­tung des Wett­be­werb ein­ge­bun­den und konn­ten Ihre Anre­gun­gen und Ideen zum Are­al in den Wett­be­werb mit ein­brin­gen. Auch im Ver­lauf des Wett­be­werbs wur­den die Fürs­ten­feld­bru­cke­rin­nen und Fürs­ten­feld­bru­cker nicht nur über Fort­schrit­te infor­miert, son­dern konn­ten auch ihre Rück­mel­dun­gen zu den Zwi­schen­stän­den geben. Eine aus­führ­li­che Doku­men­ta­ti­on die­ser Betei­li­gung fin­den Sie HIER.