Häufige Fragen und Antworten


  • 1. Seit wann besteht der Flie­ger­horst am Stand­ort Fürstenfeldbruck?

    Ab 1935 wur­den im Rah­men der Nationalsozialistischen-Aufrüstung zahl­rei­che aut­ar­ke Flie­ger­hors­te errich­tet. So auch die Luft­kriegs­schu­le vier in Fürs­ten­feld­bruck – ein mili­tä­ri­sches Prestigeobjekt.

    Am 29. April 1945 befrei­te die ame­ri­ka­ni­sche Armee Fürs­ten­feld­bruck von der NS-Herrschaft und nutz­te den Flie­ger­horst als Einsatz- und Nach­schub­flug­ha­fen. Ab 1953 war „Furs­ty“ ein bedeu­ten­des Aus­bil­dungs­zen­trum für die USA und ande­re NATO-Staaten. Am 14. Dezem­ber 1957 fand die offi­zi­el­le Über­ga­be des Flie­ger­hors­tes an die bun­des­deut­sche Luft­waf­fe statt. Fürs­ten­feld­bruck ist bis heu­te die zen­tra­le Aus­bil­dungs­stät­te für den Offi­ziers­nach­wuchs der deut­schen Luftwaffe.

    Mit der Auf­ga­be der mili­tä­ri­schen Nut­zung am Flie­ger­horst geht nicht nur eine nahe­zu 80-jährige Flie­ger­tra­di­ti­on, son­dern auch eine eben­so lan­ge gemein­sa­me Geschich­te des Stand­or­tes und der Stadt Fürs­ten­feld­bruck zu Ende.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Chro­nik des Fliegerhorsts

  • 2. War­um ver­lässt die Bun­des­wehr den Standort?

    Im Rah­men der Neu­aus­rich­tung der Bun­des­wehr wer­den seit den 90-iger Jah­ren zahl­rei­che Bun­des­wehr­stand­or­te im gesam­ten Bun­des­ge­biet umstruk­tu­riert, ver­klei­nert oder voll­stän­dig aufgelassen.

    Am Stand­ort Fürs­ten­feld­bruck wur­de bereits 1997 der mili­tä­ri­sche Flug­ver­kehr ein­ge­stellt. Die Abtren­nung und Ent­wid­mung der Lan­de­bah­nen im Gemein­de­ge­biet Mai­sach erfolg­te im Jahr 2007. Am 26 Okto­ber 2011 gab das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Ver­tei­di­gung bekannt, dass es auch die Auf­las­sung der mili­tä­ri­schen Lie­gen­schaf­ten im Gemein­de­ge­biet Fürs­ten­feld­bruck vor­neh­men wird. Damit wur­de die voll­stän­di­ge Auf­ga­be des Stand­or­tes ein­ge­lei­tet, die nach der­zei­ti­gem Stand für 2026 vor­ge­se­hen ist.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Geschich­te: Bundeswehr

  • 3. Auf wel­cher Flur liegt das Areal?

    Das gesam­te Fliegerhorst-Areal liegt in den Gemein­de­ge­bie­ten von Fürs­ten­feld­bruck und Maisach.

    Auf cir­ca 280 Hekt­ar fin­den sich im Gemein­de­ge­biet Mai­sach das Flug­feld und ver­schie­de­ne, dem Flug­be­trieb direkt zuge­ord­ne­te Ein­rich­tun­gen. In Fürs­ten­feld­bruck befin­det sich auf einer Flä­che von unge­fähr 200 Hekt­ar der über­wie­gen­de Teil der Gebäude.

  • 4. Wel­che Gebäu­de befin­den sich im „Brucker“-Fliegerhorst?

    Auf dem Gelän­de befin­den sich heu­te mehr als 200 Gebäu­de, die über das gesam­te Gebiet ver­teilt sind. Im Zen­tral­be­reich des Flie­ger­hors­tes mit Flug­platz, Flug­zeug­han­gars, Ver­sor­gungs­bau­ten, Sport­an­la­gen Unterkunfts- und Aus­bil­dungs­bau­ten stel­len die ehe­ma­li­ge soge­nann­te „Luft­kriegs­schu­le“ und der „Kilo­me­ter­bau“ die bedeut­sams­ten Kern­stü­cke dar. Der grö­ße­re Teil die­ses Gebäu­de­be­stan­des aus den 30er Jah­ren steht unter Denkmalschutz.

    Die ehe­mals von den Ame­ri­ka­nern für ihre sta­tio­nier­ten Sol­da­ten und deren Fami­li­en errich­te­ten Wohn­sied­lun­gen im Wes­ten lie­gen außer­halb des ein­ge­zäun­ten Mili­tär­ge­län­des und wer­den heu­te zivil genutzt.

    Die Fir­ma BMW nutzt im Rah­men einer befris­te­ten Bau­ge­neh­mi­gung zwei ehe­ma­li­ge Flug­zeug­hal­len am nord­öst­li­chen Rand­be­reich für das „Fahr­si­cher­heits­zen­trum Mai­sach“ (genannt „Dri­ving Aca­de­my Mai­sach“). Das Unter­neh­men hat ange­kün­digt, das Are­al bis 2024 zu verlassen.

    Die Regie­rung von Ober­bay­ern betreibt im Gebäu­de der ehe­ma­li­gen Luft­kriegs­schu­le eine Depen­dance der Anker-Einrichtung Ober­bay­ern für Geflüch­te­te. Seit dem Früh­jahr 2022 ent­wi­ckelt es sich zuneh­mend in ein Schwer­punkt­zen­trum für ukrai­ni­sche Geflüchtete.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Geschich­te – Gebäude

    Denk­mal­schutz im Fliegerhorst

    Publi­ka­ti­on – His­to­ri­sches Erbe

  • 5. Wie groß ist die Fläche?

    Das Fürstenfeldbrucker-Areal des Flie­ger­hors­tes hat eine Gesamt­flä­che von knapp 200 Hektar.

    Das ent­spricht:

    • cir­ca sechs Pro­zent des gesam­ten Stadt­ge­bie­tes
      (im Ver­gleich: Der Anteil Kon­ver­si­ons­flä­chen in Mün­chen liegt bei 1,6 Prozent)
    • unge­fähr 280 Fußball-Feldern
    • in etwa der gesam­ten Kern­stadt zwi­schen Amper-Puchermühlstraße‑B 471-Dachauer Stra­ße Ost.

    Es kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass hier­von cir­ca 76 Hekt­ar (39 Pro­zent) für eine Bebau­ung zur Ver­fü­gung ste­hen wer­den; dies ent­spricht etwa einer Flä­che von 15 Pro­zent der der­zeit ins­ge­samt bestehen­den Bau­flä­chen in Fürstenfeldbruck.

  • 6. Wer ist der Eigentümer?

    Eigen­tü­me­rin ist die Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­ga­ben (BImA).

    Sie ist die zen­tra­le Immobilien-Dienstleisterin des Bun­des. Ihr Schwer­punkt ist das Immobilien-Management für den über­wie­gen­den Teil der dienst­lich genutz­ten Immo­bi­li­en des Bundes.

    Eine wei­te­re Auf­ga­be ist der Ver­kauf der­je­ni­gen Lie­gen­schaf­ten, wel­che für die Zwe­cke des Bun­des nicht mehr benö­tigt wer­den. Der Ver­kauf darf hier­bei nur nach kauf­män­ni­schen Grund­sät­zen und zum vol­len Wert erfolgen.

  • 7. Wer ist Besit­zer des Geländes?

    Das Gelän­de und die Gebäu­de wer­den in wei­ten Tei­len noch mili­tä­risch von der Bun­des­wehr beansprucht.

    Ein­zel­ne Gebäu­de sind aber auch an zivi­le Nut­zer ver­mie­tet. Teil­wei­se kön­nen Sport­ver­ei­ne aus Fürs­ten­feld­bruck und den umlie­gen­den Kom­mu­nen das Sport­ge­län­de mitnutzen.

    Die mili­tä­ri­sche Frei­ga­be die­ser Flä­chen ist nach der der­zei­ti­gen offi­zi­el­len Ver­laut­ba­rung für das Jahr 2026 geplant.

  • 8. Was ist die Rol­le der Stadt?

    Die Stadt ist zunächst ein­mal Trä­ge­rin der kom­mu­na­len Pla­nungs­ho­heit sowie der Erschlie­ßungs­auf­ga­be und ent­schei­det somit über das künf­ti­ge Bau- und Planungsrecht.

    Zudem kann die Stadt im Vor­feld künf­ti­ger Ent­wick­lun­gen eine zen­tra­le Steue­rungs­funk­ti­on aus­üben. Hier­un­ter fal­len Auf­ga­ben wie zum Bei­spiel die Defi­ni­ti­on von städ­ti­schen Ent­wick­lungs­zie­len und Rah­men­be­din­gun­gen, sowie die Mode­ra­ti­on und die Abstim­mung von Prozessabläufen.

    Auch die Infor­ma­ti­on und Betei­li­gung von Bür­gern und Akteu­ren ist Ziel und Auf­ga­be der Stadt.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Kon­zept: Themen

  • 9. Kann die Stadt Fürs­ten­feld­bruck das Are­al allei­ne überplanen?

    Grund­sätz­lich kann die Stadt das Are­al allei­ne überplanen.

    Der­zeit wird dies durch die noch immer bestehen­de Wid­mung des Fliegerhorst-Areals als Mili­tär­flä­che ein­ge­schränkt. Die Pla­nungs­ho­heit der Stadt Fürs­ten­feld­bruck kommt daher erst zum Tra­gen, wenn die Flä­che des Flie­ger­hors­tes for­mell mili­tä­risch ent­wid­met ist.

    Pla­nungs­in­stru­men­te sind dabei der Flä­chen­nut­zungs­plan (als vor­be­rei­ten­de Bau­leit­pla­nung) und der Bebau­ungs­plan (als ver­bind­li­che Bau­leit­pla­nung). Sie sind von der Stadt in eige­ner Ver­ant­wor­tung aufzustellen.

    Bei einer so gro­ßen Flä­che wie der Kon­ver­si­ons­flä­che des Flie­ger­hors­tes ist mit über­ört­li­chen Aus­wir­kun­gen für angren­zen­de Kom­mu­nen und die Regi­on zu rech­nen. Daher muss die Pla­nung regio­nal abge­stimmt werden.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Kon­zept: The­men 

    Kon­zept: Pla­nung FNP

  • 10. Wie lan­ge wird es dau­ern, bis gebaut wer­den kann?

    Im Zuge einer Umwand­lung von Konversions-Flächen muss vor­ab geklärt wer­den, ob Alt­las­ten und Kampf­mit­tel vor­han­den sind, in wel­chem Zustand sich die Stra­ßen, Lei­tun­gen, gege­be­nen­falls Gebäu­de, etc. befin­den. Unter Umstän­den müs­sen umfang­rei­che Rückbau‑, Entsiegelungs- und Neu­erschlie­ßungs­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den, damit das Gelän­de für die zivi­le Nut­zung vor­be­rei­tet wer­den kann.

    Zudem müs­sen zahl­rei­che Gut­ach­ten beauf­tragt und Ent­wick­lungs­kon­zep­te erstellt wer­den. Dann kann die Rea­li­sie­rung in Teil­schrit­ten beginnen.

    Die­ser Pro­zess wird sich vor­aus­sicht­lich über einen Zeit­raum von 15 bis 20 Jah­ren erstrecken.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Pro­zess der Konversion

  • 11. Kön­nen Grund­stü­cke erwor­ben werden?

    Im Prin­zip kön­nen ein­zel­ne Grund­stü­cke – nach Abzug der Bun­des­wehr und ihrer mili­tä­ri­schen Ent­wid­mung – von der BImA erwor­ben wer­den, sofern nicht ande­re Bundes- oder Lan­des­be­hör­den einen Bedarf anmelden.

    Inter­es­sen­ten könn­ten neben der Stadt auch Inves­to­ren oder auch Pri­vat­per­so­nen sein. Für ent­spre­chend begrün­de­te kom­mu­na­le Zwe­cke hat die Stadt ein Erstzugriffsrecht.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Vor­kaufs­recht­sat­zung

  • 12. Was soll mit den bestehen­den Gebäu­den geschehen?

    Der bau­li­che Zustand der vor­han­de­nen Bau­ten ist sehr unter­schied­lich; wei­te Tei­le ste­hen unter Denkmalschutz.

    Stadt­ent­wick­lungs­po­li­ti­sches Ziel ist es, einen zeit­ge­mä­ßen neu­en Stadt­teil zu schaf­fen, der zukunfts­fä­hi­ges Woh­nen nach heu­ti­gen Bedürf­nis­sen anbie­tet. Dazu sol­len aus­ge­wähl­te, städ­te­bau­lich her­aus­ra­gen­de und bau­lich geeig­ne­te Gebäu­de erhal­ten und zur Nach­nut­zung moder­ni­siert wer­den. Ergän­zend kann der Neu­bau von Wohn­ge­bäu­den, die den Ansprü­chen an ein gesun­des und ener­ge­tisch hoch­wer­ti­ges Woh­nen genü­gen, erfolgen.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Graue Ener­gie 

    Publi­ka­ti­on – His­to­ri­sches Erbe

  • 13. Wel­che Visio­nen / Chan­cen haben die Stadt und die Regi­on in Bezug auf das Gebiet?

    Für Stadt­rat und Ver­wal­tung ist die Kon­ver­si­on des Flie­ger­horst Are­als eine ein­ma­li­ge Auf­ga­be mit lang­fris­ti­ger Bedeu­tung für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung der Stadt und des Land­krei­ses. Das beinhal­tet zum einen gesellschaftlich-kulturelle und räum­lich inno­va­ti­ve Chan­cen, aber auch öko­no­mi­sches Risikopotential.

    Mit dem Abzug der Bun­des­wehr ent­steht die ein­ma­li­ge Chan­ce, das Are­al des Flie­ger­hors­tes neu zu ent­wi­ckeln und im Sin­ne einer Bru­cker Iden­ti­tät in das Stadt­ge­biet zu inte­grie­ren. Die Visi­on der Ent­wick­lung ist in den Leit­li­ni­en des Stadt­ra­tes zusammengefasst.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Per­spek­ti­ven – Leitlinien

  • 14. Wel­che Leit­li­ni­en hat die Stadt beschlossen?

    Nach den Vor­stel­lun­gen der Stadt Fürs­ten­feld­bruck soll ein neu­er und lebens­wer­ter Teil der Stadt ent­ste­hen, der sich an urba­nen und inno­va­ti­ven Stadt­struk­tu­ren ori­en­tiert. Dabei sind auch gemisch­te Struk­tu­ren vor­ge­se­hen, die eine bedarfs­be­zo­ge­ne Wei­ter­ent­wick­lung zulas­sen und den Grund­satz der „Stadt der kur­zen Wege“ berück­sich­ti­gen. Die vor­han­de­nen, unver­wech­sel­ba­ren Frei­raum­qua­li­tä­ten sol­len erhal­ten blei­ben und wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

    Die­se Ent­wick­lung soll in ein­zel­nen, auf­ein­an­der auf­bau­en­den Bau­ab­schnit­ten statt­fin­den und hoheit­lich von der Stadt Fürs­ten­feld­bruck mit ihren Beschluss­gre­mi­en gesteu­ert werden.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Leit­li­ni­en­be­schluss

  • 15. War­um will die Stadt Gewer­be­flä­chen schaffen?

    Die Schaf­fung von Arbeits­plät­zen ist ein zen­tra­les gesell­schaft­li­ches und kom­mu­na­les Anlie­gen. Wich­tig für eine Stadt wie Fürs­ten­feld­bruck ist, dass es aus­rei­chend Gewer­be­flä­chen mit unter­schied­li­chen Qua­li­tä­ten gibt.

    Der Stand­ort Flie­ger­horst zeich­net sich durch eine güns­ti­ge Lage zwi­schen Augs­burg und Mün­chen und eine gute Erreich­bar­keit aus. Ein hohes Poten­ti­al an qua­li­fi­zier­ten Arbeits­kräf­ten ist in der Regi­on vor­han­den. Um die Ent­wick­lung des Stand­or­tes (und damit auch des Land­krei­ses) zu einem moder­nen und leis­tungs­fä­hi­gen Wirt­schafts­stand­ort zu gewähr­leis­ten, muss ein kla­res Stand­ort­pro­fil geschaf­fen wer­den. Ent­schei­dend für eine Ansied­lung von Unter­neh­men sind heu­te auch eine hohe Qua­li­tät an Frei­zeit­mög­lich­kei­ten sowie Bildungs- und Kulturangeboten.

    Durch den Weg­gang der Bun­des­wehr fal­len neben 800 Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten auch die Arbeits­plät­ze von 700 Zivil­be­diens­te­ten weg. Die­se könn­ten durch die Ansied­lung von Innovations- und Tech­no­lo­gie­zen­tren kom­pen­siert wer­den. Alle Mög­lich­kei­ten zur Unter­stüt­zung der lokal ver­an­ker­ten Wirt­schaft sol­len aus­ge­schöpft werden.

    Umfang und Art der Aus­wei­sung von Gewer­be­flä­chen sol­len sich an den Ergeb­nis­sen einer Markt- und Bedarfs­ana­ly­se ausrichten.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Vor­be­rei­ten­de Untersuchung

  • 16. War­um will die Stadt Wohn­ge­bie­te schaffen?

    Woh­nen trägt als Kern­be­reich des All­tags­le­bens wesent­lich zur Qua­li­tät sowie zum Image einer Stadt bei und ist die Basis für Iden­ti­fi­ka­ti­on und Ortsverbundenheit.

    Demo­gra­phi­sche und gesell­schaft­li­che Rah­men­be­din­gun­gen las­sen die Bevöl­ke­rungs­zah­len in der gesam­ten Regi­on ste­tig stei­gen. Dies führt zu einer Ver­knap­pung und Ver­teue­rung von Wohn­raum, dadurch wird die sozia­le Sta­bi­li­tät gefähr­det und die Attrak­ti­vi­tät des Wirt­schafts­stand­orts lang­fris­tig beeinträchtigt.

    Das Schaf­fen von bedarfs­ge­rech­tem und bezahl­ba­rem Wohn­raum ver­steht die Stadt Fürs­ten­feld­bruck daher als eine Kern­auf­ga­be der Stadt­ent­wick­lung und als kom­mu­na­le Aufgabenerfüllung.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Vor­be­rei­ten­de Untersuchung

  • 17. War­um sind gemisch­te Struk­tu­ren zukunfts­wei­send und nachhaltig?

    Funk­tio­nie­ren­de und mul­ti­kul­tu­rel­le Nach­bar­schaf­ten und ein sich ver­än­dern­des Mobi­li­täts­ver­hal­ten wer­den die Stadt von mor­gen prägen.

    Durch den wirt­schaft­li­chen und tech­no­lo­gi­schen Wan­del nimmt der Anteil der Betrie­be zu, die wohn­ver­träg­lich arbei­ten. Technologie- und dienst­leis­tungs­ori­en­tier­te Betrie­be sie­deln sich nicht mehr pri­mär im „klas­si­schen Gewer­be­ge­biet an, son­dern suchen gezielt Stand­or­te mit gutem Umfeld und urba­nen Struk­tu­ren. Eine Mischung von Woh­nen, Arbei­ten, Bil­dung und Frei­zeit ist zudem lang­fris­tig ver­kehrs­ver­mei­dend. Wenn sich sozi­al unter­schied­li­che Nach­bar­schaf­ten bil­den, die sich gegen­sei­tig unterstützen/ergänzen, kann sich eine posi­ti­ve Stadt­kul­tur im Sin­ne einer Bru­cker Iden­ti­tät entwickeln.

    Der Leit­li­ni­en­be­schluss aus 2015 ver­folgt daher eine kon­se­quen­te Nutzungsmischung.

  • 18. Wie­viel Woh­nen und Arbei­ten soll entstehen?

    Laut der gel­ten­den Beschluss­la­ge wird ange­strebt, inner­halb eines Ent­wick­lungs­zeit­raums von 15 bis 20 Jah­ren vier bis fünf­tau­send Ein­woh­nern anzu­sie­deln sowie 1500 bis 4000 Arbeits­plät­ze zu schaf­fen.

    So wür­den jähr­lich 200 bis 330 Per­so­nen mehr in der Stadt leben – was bei einer der­zei­ti­gen Ein­woh­ner­zahl von cir­ca 38.000 einen jähr­li­chen Zuwachs von 0,9 Pro­zent bedeu­tet. Gleich­zei­tig könn­ten so zwi­schen 60 und 265 neue Arbeits­plät­ze ent­ste­hen – das wäre ein jähr­li­ches Wachs­tum von bis zu 1,9 Pro­zent.

    Dies ent­spricht den grund­sätz­li­chen Ziel­set­zun­gen der Landes- und Regio­nal­pla­nung sowie den Emp­feh­lun­gen der „Räum­li­chen Ent­wick­lungs­stra­te­gie des Land­krei­ses“ (RES).

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Vor­be­rei­ten­de Untersuchung

  • 19. War­um will die Stadt Freizeit- und Sport­flä­chen schaffen?

    In Fürs­ten­feld­bruck wird der Sport groß geschrie­ben. So gibt es bereits ein Sport­zen­trum in der Innen­stadt, ein wei­te­res im Bru­cker Wes­ten ist in Pla­nung. Die bestehen­den Sport­flä­chen im Flie­ger­horst sol­len erwor­ben wer­den. In einem Gesamt­kon­zept Sport­stät­ten soll unter ande­rem der Bedarf abge­schätzt, Maß­nah­men fest­ge­legt und eine Finanz­pla­nung erar­bei­tet werden.

    Es ist vor­ge­se­hen, die vor­han­de­nen Wald­flä­chen ins­be­son­de­re west­lich des Flie­ger­horsts für stadt­na­he Frei­zeit, Nah­erho­lung und Natur­er­leb­nis vor­zu­se­hen. Dies erfor­dert eine früh­zei­ti­ge Abstim­mung mit den Belan­gen des Naturschutzes.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Vor­be­rei­ten­de Untersuchung

  • 20. Hat die Stadt schon mit Pla­nun­gen begonnen?

    Die vier betei­lig­ten Kom­mu­nen – die Städ­te Fürs­ten­feld­bruck und Olching und die Gemein­den Emme­ring und Mai­sach – haben ent­schie­den, alle städ­te­bau­li­chen Ein­zel­pla­nun­gen ruhen zu las­sen. Unter Beglei­tung von Land­rat Tho­mas Kar­ma­sin soll­te ein gemein­sa­mes Kon­zept erar­bei­tet wer­den. Daher wur­de auch die 61. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans “Flie­ger­horst” nicht wei­ter verfolgt. 

    Um die Wei­ter­ent­wick­lung des Are­als vor­an­zu­trei­ben, wur­de am 10. Dezem­ber 2019 der städ­te­bau­li­che und land­schafts­pla­ne­ri­sche Wett­be­werb unter Betei­li­gung der Öffent­lich­keit beschlos­sen. Nach inten­si­ven Gesprä­chen mit den Nach­bar­kom­mu­nen sind die­se ein­ge­la­den, sich am Wett­be­werb zu beteiligen.

    Wei­ter­füh­ren­de Links:

    Pla­nungs­pro­zess

  • 21. Will die Stadt das Gelän­de oder Tei­le davon erwerben?

    Die Rea­li­sie­rung des Ent­wick­lungs­kon­zep­tes ist grund­sätz­lich ein­fa­cher zu bewerk­stel­li­gen, wenn die Stadt im Besitz eines Groß­teils oder aller Grund­stü­cke ist. Zur Finan­zie­rung und Ver­wer­tung des Are­als bie­ten sich viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten an, die mit der BImA als Grund­ei­gen­tü­me­rin abge­stimmt und ver­han­delt wer­den müs­sen. Ange­sichts des enor­men Flä­chen­vo­lu­mens ist anzu­neh­men, dass je nach städ­te­bau­li­cher Ziel­set­zung in den ein­zel­nen Teil­ge­bie­ten ver­schie­de­nen Finan­zie­rungs­mo­del­le Ver­wen­dung fin­den werden.

    Die BImA darf die Grund­stü­cke gemäß Bun­des­haus­halts­ord­nung nur zum vol­len Ver­kehrs­wert ver­äu­ßern; ein ver­güns­tig­ter Erwerb ist nur unter beson­de­ren Bedin­gun­gen und in sehr gerin­gem Umfang möglich.

    Die Stadt hat eine Vorkaufsrechts-Satzung beschlossen.

  • 22. Kann die Stadt das finan­zi­ell bewältigen?

    Ein Erwerb ist nur in Abschnit­ten pla­ne­risch sinn­voll (ver­tret­ba­rer Ein­woh­ner­zu­wachs) und für die Stadt finan­zi­ell zu bewäl­ti­gen. Städ­te­bau­li­ches Kon­zept, Erwerb und Wie­der­ver­äu­ße­rung müs­sen opti­mal auf­ein­an­der abge­stimmt werden.

    Im Gegen­satz zu ande­ren Tei­len Bay­erns sind in der Regi­on Mün­chen die Prei­se für Bau­land enorm hoch. Die Stadt kann damit anfal­len­de Fol­ge­kos­ten wie bei­spiels­wei­se für Stra­ße und Kanal, Schu­len und Kin­der­gär­ten sowie Alt­las­ten und Kampf­mit­tel vom Ver­käu­fer ver­lan­gen. Im Sin­ne einer sozi­al­ge­rech­ten Boden­nut­zung, ver­folgt die Stadt hier­mit das Ziel, dass Fol­ge­kos­ten nicht von der All­ge­mein­heit über Steu­er­gel­der oder Gebüh­ren finan­ziert wer­den müs­sen. Zusätz­lich ist der Stadt wich­tig, dass mit dem neu­en Bau­recht auch sozi­al­po­li­ti­sche Zie­le ver­knüpft wer­den. Das bedeu­tet, dass es vie­len Bür­gern ermög­licht wer­den soll eine bezahl­ba­re Woh­nung zu fin­den oder Eigen­tum zu erwerben.

  • 23. Wie wer­den die Nach­bar­ge­mein­den Mai­sach, Olching und Emme­ring eingebunden?

    Der Ober­bür­ger­meis­ter und die Bür­ger­meis­ter der Nach­bar­kom­mu­nen sind in engem Aus­tausch. Das Pro­jekt Flie­ger­horst wird im Rah­men eines Besuchs der Kon­ver­si­ons­lei­tung den Gemein­de­rä­ten und Stadt­rä­ten der jewei­li­gen Nach­bar­kom­mu­nen in deren Gemeinderats- und Stadt­rats­sit­zun­gen erläu­tert. Hin­wei­se und Anre­gun­gen für den Wett­be­werb kön­nen dar­auf­hin an die Stadt Fürs­ten­feld­bruck über­mit­telt wer­den. Nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung flie­ßen die­se Hin­wei­se ggf. mit in die Aus­lo­bung ein.

    Im Wett­be­werb haben die Nach­bar­kom­mu­nen zudem die Mög­lich­keit, eige­ne Flä­chen ein­zu­brin­gen. Für die­se ent­wi­ckeln die Wett­be­werbs­teams in einem Ideen­teil eben­falls mög­li­che Ent­wick­lungs­per­spek­ti­ven – natür­lich im Rah­men der Vor­ga­ben, die von den Nach­kom­mu­nen dazu ein­ge­bracht wurden.

  • 24. Wel­che Betei­li­gun­gen sind im Kon­ver­si­ons­pro­zess für die Öffent­lich­keit vorgesehen?

    Wäh­rend den unter­schied­li­chen Pha­sen der Kon­ver­si­on und des städ­te­bau­li­chen Wett­be­werbs wird die Fürs­ten­feld­bru­cker Bür­ger­schaft immer wie­der die Gele­gen­heit haben, ihre Fra­gen und Anmer­kun­gen einzubinden.

    Im Vor­feld der Aus­lo­bung des Wett­be­werbs und nach der Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se der ers­ten Wett­be­werbs­pha­se wer­den bspw. meh­re­re öffent­li­che Informations- und Betei­li­gungs­ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten. Die zuge­hö­ri­gen Ter­mi­ne wer­den hier auf­ge­führt. Die Rück­mel­dun­gen aus den Ver­an­stal­tun­gen wer­den anschlie­ßend im dar­auf­fol­gen­den Pro­zess berück­sich­tigt. Wei­ter­hin wer­den auch künf­tig zu wich­ti­gen Mei­len­stei­nen der Kon­ver­si­on die Bru­cker Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­miert werden.