Häufige Fragen und Antworten

Wer ist die Eigen­tü­me­rin des Areals? 

Aktu­ell ist das Gelän­de des Flie­ger­horsts zum über­wie­gen­den Teil im Besitz der Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­ga­ben (BImA).

Das steht zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht fest. Im Rah­men der Bau­land­ent­wick­lung kann die Stadt das Gelän­de oder Tei­le davon ent­we­der (zwischen-)erwerben oder eine Ent­wick­lung durch pri­va­te Drit­te zulas­sen. Ein Erwerb der Flä­chen ist jedoch nicht Vor­aus­set­zung für die städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung. Die Stadt wird Kosten- und Finan­zie­rungs­kon­zep­te ent­wi­ckeln, um abschät­zen zu kön­nen, wel­cher Weg einer­seits das gerings­te finan­zi­el­le Risi­ko für die Stadt birgt und ande­rer­seits die gewünsch­te hohe städ­te­bau­li­che Qua­li­tät sicherstellt.

Die Bun­des­wehr wird vor­aus­sicht­lich im Jahr 2030 von dem Gelän­de abzie­hen. 2011 erfolg­te dafür die Mit­tei­lung des Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums, den mili­tä­ri­schen Stand­ort mit der Offi­ziers­schu­le auf­zu­lö­sen und an ande­re Stand­or­te zu verlagern.

  • Nach dem Wett­be­werbs­ver­fah­ren emp­fahl das Preis­ge­richt dem Stadt­rat die Beauf­tra­gung des Sie­ger­teams. Die­ses wur­de im Janu­ar 2025 damit beauf­tragt, eine Rah­men­pla­nung zu ent­wi­ckeln.
    Die Rah­men­pla­nung ist ein stra­te­gi­sches Pla­nungs­in­stru­ment, das genutzt wird, um um die Ent­wick­lung des künf­ti­gen Stadt­teils über­ge­ord­net zu steu­ern und zu koor­di­nie­ren. Ziel ist es, Leit­li­ni­en für die zukünf­ti­ge Nut­zung, Gestal­tung und Infra­struk­tur zu schaf­fen. Wenn der Pro­zess vor­aus­sicht­lich im zwei­ten Halb­jahr 2028 abge­schlos­sen sein wird, kön­nen auf die­ser Basis Bebau­ungs­plä­ne für ein­zel­ne Berei­che des gro­ßen Gelän­des des Flie­ger­hors­tes ent­wi­ckelt wer­den. Die Rah­men­pla­nung stellt so sicher, dass die ein­zel­nen Plä­ne zu einem schlüs­si­gen Gesamt­bild zusammenfügen.
  • Par­al­lel zu die­sen Pla­nun­gen kön­nen nach Abzug der Bun­des­wehr aber auch schon Zwi­schen­nut­zun­gen auf dem Flie­ger­horst ein­zie­hen, sodass das Gelän­de genutzt und belebt wird. Ins­ge­samt wird die Rea­li­sie­rung der Pla­nun­gen ca. 20 Jah­re in Anspruch nehmen.

Auf dem Gelän­de soll ein neu­es, zukunfts­wei­sen­des Stadt­quar­tier ent­ste­hen. Ein Nut­zungs­mix aus Arbei­ten, Woh­nen und Ver­wei­len ist geplant. Das Are­al soll sich dabei gut in die Nach­bar­schafts­struk­tu­ren der umlie­gen­den Regi­on einfügen.

Teil der Wett­be­werbs­auf­ga­be ist es, Lösun­gen zu fin­den, in denen mit den natür­li­chen Res­sour­cen respekt­voll umge­gan­gen wird. Bereits geschütz­te Flä­chen und Land­schafts­tei­le wer­den klar beach­tet und ggf. sinn­voll ergänzt. Ziel­vor­ga­be ist eine nach­hal­ti­ge Landschaftsentwicklung.

Die ers­te geplan­te Ent­wick­lungs­stu­fe des Tech­no­lo­gie­cam­pu­ses wird auf mili­tä­risch bereits ent­wid­me­ten Gelän­de der Gemein­de Mais­ach und der Stadt Fürs­ten­feld­bruck ent­ste­hen. Die bis­he­ri­ge städ­te­bau­li­che Pla­nung des Vor­ha­bens­trä­gers für die­sen sog. „Nukle­us“ war Grund­la­ge für die Pla­nungs­teams im Wett­be­werb. Die zwei denk­mal­ge­schütz­ten Hal­len im Nord­os­ten des Wett­be­werbs­ge­biets sind Teil der ers­ten Ent­wick­lungs­stu­fe des Bio­droms. Es war Auf­ga­be im Wett­be­werb, die­se Pla­nun­gen in das Gesamt­kon­zept zu integrieren.