Häufige Fragen und Antworten
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Ab 1935 wurden im Rahmen der Nationalsozialistischen-Aufrüstung zahlreiche autarke Fliegerhorste errichtet. So auch die Luftkriegsschule vier in Fürstenfeldbruck – ein militärisches Prestigeobjekt.
Am 29. April 1945 befreite die amerikanische Armee Fürstenfeldbruck von der NS-Herrschaft und nutzte den Fliegerhorst als Einsatz- und Nachschubflughafen. Ab 1953 war „Fursty“ ein bedeutendes Ausbildungszentrum für die USA und andere NATO-Staaten. Am 14. Dezember 1957 fand die offizielle Übergabe des Fliegerhorstes an die bundesdeutsche Luftwaffe statt. Fürstenfeldbruck ist bis heute die zentrale Ausbildungsstätte für den Offiziersnachwuchs der deutschen Luftwaffe.
Mit der Aufgabe der militärischen Nutzung am Fliegerhorst geht nicht nur eine nahezu 80-jährige Fliegertradition, sondern auch eine ebenso lange gemeinsame Geschichte des Standortes und der Stadt Fürstenfeldbruck zu Ende.
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Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr werden seit den 90-iger Jahren zahlreiche Bundeswehrstandorte im gesamten Bundesgebiet umstrukturiert, verkleinert oder vollständig aufgelassen.
Am Standort Fürstenfeldbruck wurde bereits 1997 der militärische Flugverkehr eingestellt. Die Abtrennung und Entwidmung der Landebahnen im Gemeindegebiet Maisach erfolgte im Jahr 2007. Am 26 Oktober 2011 gab das Bundesministerium der Verteidigung bekannt, dass es auch die Auflassung der militärischen Liegenschaften im Gemeindegebiet Fürstenfeldbruck vornehmen wird. Damit wurde die vollständige Aufgabe des Standortes eingeleitet, die nach derzeitigem Stand für 2026 vorgesehen ist.
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Das gesamte Fliegerhorst-Areal liegt in den Gemeindegebieten von Fürstenfeldbruck und Maisach.
Auf circa 280 Hektar finden sich im Gemeindegebiet Maisach das Flugfeld und verschiedene, dem Flugbetrieb direkt zugeordnete Einrichtungen. In Fürstenfeldbruck befindet sich auf einer Fläche von ungefähr 200 Hektar der überwiegende Teil der Gebäude.
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Auf dem Gelände befinden sich heute mehr als 200 Gebäude, die über das gesamte Gebiet verteilt sind. Im Zentralbereich des Fliegerhorstes mit Flugplatz, Flugzeughangars, Versorgungsbauten, Sportanlagen Unterkunfts- und Ausbildungsbauten stellen die ehemalige sogenannte „Luftkriegsschule“ und der „Kilometerbau“ die bedeutsamsten Kernstücke dar. Der größere Teil dieses Gebäudebestandes aus den 30er Jahren steht unter Denkmalschutz.
Die ehemals von den Amerikanern für ihre stationierten Soldaten und deren Familien errichteten Wohnsiedlungen im Westen liegen außerhalb des eingezäunten Militärgeländes und werden heute zivil genutzt.
Die Firma BMW nutzt im Rahmen einer befristeten Baugenehmigung zwei ehemalige Flugzeughallen am nordöstlichen Randbereich für das „Fahrsicherheitszentrum Maisach“ (genannt „Driving Academy Maisach“). Das Unternehmen hat angekündigt, das Areal bis 2024 zu verlassen.
Die Regierung von Oberbayern betreibt im Gebäude der ehemaligen Luftkriegsschule eine Dependance der Anker-Einrichtung Oberbayern für Geflüchtete. Seit dem Frühjahr 2022 entwickelt es sich zunehmend in ein Schwerpunktzentrum für ukrainische Geflüchtete.
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Das Fürstenfeldbrucker-Areal des Fliegerhorstes hat eine Gesamtfläche von knapp 200 Hektar.
Das entspricht:
- circa sechs Prozent des gesamten Stadtgebietes
(im Vergleich: Der Anteil Konversionsflächen in München liegt bei 1,6 Prozent) - ungefähr 280 Fußball-Feldern
- in etwa der gesamten Kernstadt zwischen Amper-Puchermühlstraße‑B 471-Dachauer Straße Ost.
Es kann davon ausgegangen werden, dass hiervon circa 76 Hektar (39 Prozent) für eine Bebauung zur Verfügung stehen werden; dies entspricht etwa einer Fläche von 15 Prozent der derzeit insgesamt bestehenden Bauflächen in Fürstenfeldbruck.
- circa sechs Prozent des gesamten Stadtgebietes
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Eigentümerin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Sie ist die zentrale Immobilien-Dienstleisterin des Bundes. Ihr Schwerpunkt ist das Immobilien-Management für den überwiegenden Teil der dienstlich genutzten Immobilien des Bundes.
Eine weitere Aufgabe ist der Verkauf derjenigen Liegenschaften, welche für die Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden. Der Verkauf darf hierbei nur nach kaufmännischen Grundsätzen und zum vollen Wert erfolgen.
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Das Gelände und die Gebäude werden in weiten Teilen noch militärisch von der Bundeswehr beansprucht.
Einzelne Gebäude sind aber auch an zivile Nutzer vermietet. Teilweise können Sportvereine aus Fürstenfeldbruck und den umliegenden Kommunen das Sportgelände mitnutzen.
Die militärische Freigabe dieser Flächen ist nach der derzeitigen offiziellen Verlautbarung für das Jahr 2026 geplant.
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Die Stadt ist zunächst einmal Trägerin der kommunalen Planungshoheit sowie der Erschließungsaufgabe und entscheidet somit über das künftige Bau- und Planungsrecht.
Zudem kann die Stadt im Vorfeld künftiger Entwicklungen eine zentrale Steuerungsfunktion ausüben. Hierunter fallen Aufgaben wie zum Beispiel die Definition von städtischen Entwicklungszielen und Rahmenbedingungen, sowie die Moderation und die Abstimmung von Prozessabläufen.
Auch die Information und Beteiligung von Bürgern und Akteuren ist Ziel und Aufgabe der Stadt.
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Grundsätzlich kann die Stadt das Areal alleine überplanen.
Derzeit wird dies durch die noch immer bestehende Widmung des Fliegerhorst-Areals als Militärfläche eingeschränkt. Die Planungshoheit der Stadt Fürstenfeldbruck kommt daher erst zum Tragen, wenn die Fläche des Fliegerhorstes formell militärisch entwidmet ist.
Planungsinstrumente sind dabei der Flächennutzungsplan (als vorbereitende Bauleitplanung) und der Bebauungsplan (als verbindliche Bauleitplanung). Sie sind von der Stadt in eigener Verantwortung aufzustellen.
Bei einer so großen Fläche wie der Konversionsfläche des Fliegerhorstes ist mit überörtlichen Auswirkungen für angrenzende Kommunen und die Region zu rechnen. Daher muss die Planung regional abgestimmt werden.
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Im Zuge einer Umwandlung von Konversions-Flächen muss vorab geklärt werden, ob Altlasten und Kampfmittel vorhanden sind, in welchem Zustand sich die Straßen, Leitungen, gegebenenfalls Gebäude, etc. befinden. Unter Umständen müssen umfangreiche Rückbau‑, Entsiegelungs- und Neuerschließungsmaßnahmen durchgeführt werden, damit das Gelände für die zivile Nutzung vorbereitet werden kann.
Zudem müssen zahlreiche Gutachten beauftragt und Entwicklungskonzepte erstellt werden. Dann kann die Realisierung in Teilschritten beginnen.
Dieser Prozess wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren erstrecken.
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Im Prinzip können einzelne Grundstücke – nach Abzug der Bundeswehr und ihrer militärischen Entwidmung – von der BImA erworben werden, sofern nicht andere Bundes- oder Landesbehörden einen Bedarf anmelden.
Interessenten könnten neben der Stadt auch Investoren oder auch Privatpersonen sein. Für entsprechend begründete kommunale Zwecke hat die Stadt ein Erstzugriffsrecht.
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Der bauliche Zustand der vorhandenen Bauten ist sehr unterschiedlich; weite Teile stehen unter Denkmalschutz.
Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, einen zeitgemäßen neuen Stadtteil zu schaffen, der zukunftsfähiges Wohnen nach heutigen Bedürfnissen anbietet. Dazu sollen ausgewählte, städtebaulich herausragende und baulich geeignete Gebäude erhalten und zur Nachnutzung modernisiert werden. Ergänzend kann der Neubau von Wohngebäuden, die den Ansprüchen an ein gesundes und energetisch hochwertiges Wohnen genügen, erfolgen.
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Für Stadtrat und Verwaltung ist die Konversion des Fliegerhorst Areals eine einmalige Aufgabe mit langfristiger Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Stadt und des Landkreises. Das beinhaltet zum einen gesellschaftlich-kulturelle und räumlich innovative Chancen, aber auch ökonomisches Risikopotential.
Mit dem Abzug der Bundeswehr entsteht die einmalige Chance, das Areal des Fliegerhorstes neu zu entwickeln und im Sinne einer Brucker Identität in das Stadtgebiet zu integrieren. Die Vision der Entwicklung ist in den Leitlinien des Stadtrates zusammengefasst.
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Nach den Vorstellungen der Stadt Fürstenfeldbruck soll ein neuer und lebenswerter Teil der Stadt entstehen, der sich an urbanen und innovativen Stadtstrukturen orientiert. Dabei sind auch gemischte Strukturen vorgesehen, die eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung zulassen und den Grundsatz der „Stadt der kurzen Wege“ berücksichtigen. Die vorhandenen, unverwechselbaren Freiraumqualitäten sollen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden.
Diese Entwicklung soll in einzelnen, aufeinander aufbauenden Bauabschnitten stattfinden und hoheitlich von der Stadt Fürstenfeldbruck mit ihren Beschlussgremien gesteuert werden.
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Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist ein zentrales gesellschaftliches und kommunales Anliegen. Wichtig für eine Stadt wie Fürstenfeldbruck ist, dass es ausreichend Gewerbeflächen mit unterschiedlichen Qualitäten gibt.
Der Standort Fliegerhorst zeichnet sich durch eine günstige Lage zwischen Augsburg und München und eine gute Erreichbarkeit aus. Ein hohes Potential an qualifizierten Arbeitskräften ist in der Region vorhanden. Um die Entwicklung des Standortes (und damit auch des Landkreises) zu einem modernen und leistungsfähigen Wirtschaftsstandort zu gewährleisten, muss ein klares Standortprofil geschaffen werden. Entscheidend für eine Ansiedlung von Unternehmen sind heute auch eine hohe Qualität an Freizeitmöglichkeiten sowie Bildungs- und Kulturangeboten.
Durch den Weggang der Bundeswehr fallen neben 800 Soldatinnen und Soldaten auch die Arbeitsplätze von 700 Zivilbediensteten weg. Diese könnten durch die Ansiedlung von Innovations- und Technologiezentren kompensiert werden. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung der lokal verankerten Wirtschaft sollen ausgeschöpft werden.
Umfang und Art der Ausweisung von Gewerbeflächen sollen sich an den Ergebnissen einer Markt- und Bedarfsanalyse ausrichten.
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Wohnen trägt als Kernbereich des Alltagslebens wesentlich zur Qualität sowie zum Image einer Stadt bei und ist die Basis für Identifikation und Ortsverbundenheit.
Demographische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen lassen die Bevölkerungszahlen in der gesamten Region stetig steigen. Dies führt zu einer Verknappung und Verteuerung von Wohnraum, dadurch wird die soziale Stabilität gefährdet und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts langfristig beeinträchtigt.
Das Schaffen von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum versteht die Stadt Fürstenfeldbruck daher als eine Kernaufgabe der Stadtentwicklung und als kommunale Aufgabenerfüllung.
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Funktionierende und multikulturelle Nachbarschaften und ein sich veränderndes Mobilitätsverhalten werden die Stadt von morgen prägen.
Durch den wirtschaftlichen und technologischen Wandel nimmt der Anteil der Betriebe zu, die wohnverträglich arbeiten. Technologie- und dienstleistungsorientierte Betriebe siedeln sich nicht mehr primär im „klassischen Gewerbegebiet an, sondern suchen gezielt Standorte mit gutem Umfeld und urbanen Strukturen. Eine Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung und Freizeit ist zudem langfristig verkehrsvermeidend. Wenn sich sozial unterschiedliche Nachbarschaften bilden, die sich gegenseitig unterstützen/ergänzen, kann sich eine positive Stadtkultur im Sinne einer Brucker Identität entwickeln.
Der Leitlinienbeschluss aus 2015 verfolgt daher eine konsequente Nutzungsmischung.
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Laut der geltenden Beschlusslage wird angestrebt, innerhalb eines Entwicklungszeitraums von 15 bis 20 Jahren vier bis fünftausend Einwohnern anzusiedeln sowie 1500 bis 4000 Arbeitsplätze zu schaffen.
So würden jährlich 200 bis 330 Personen mehr in der Stadt leben – was bei einer derzeitigen Einwohnerzahl von circa 38.000 einen jährlichen Zuwachs von 0,9 Prozent bedeutet. Gleichzeitig könnten so zwischen 60 und 265 neue Arbeitsplätze entstehen – das wäre ein jährliches Wachstum von bis zu 1,9 Prozent.
Dies entspricht den grundsätzlichen Zielsetzungen der Landes- und Regionalplanung sowie den Empfehlungen der „Räumlichen Entwicklungsstrategie des Landkreises“ (RES).
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In Fürstenfeldbruck wird der Sport groß geschrieben. So gibt es bereits ein Sportzentrum in der Innenstadt, ein weiteres im Brucker Westen ist in Planung. Die bestehenden Sportflächen im Fliegerhorst sollen erworben werden. In einem Gesamtkonzept Sportstätten soll unter anderem der Bedarf abgeschätzt, Maßnahmen festgelegt und eine Finanzplanung erarbeitet werden.
Es ist vorgesehen, die vorhandenen Waldflächen insbesondere westlich des Fliegerhorsts für stadtnahe Freizeit, Naherholung und Naturerlebnis vorzusehen. Dies erfordert eine frühzeitige Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes.
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Die vier beteiligten Kommunen – die Städte Fürstenfeldbruck und Olching und die Gemeinden Emmering und Maisach – haben entschieden, alle städtebaulichen Einzelplanungen ruhen zu lassen. Unter Begleitung von Landrat Thomas Karmasin sollte ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden. Daher wurde auch die 61. Änderung des Flächennutzungsplans “Fliegerhorst” nicht weiter verfolgt.
Um die Weiterentwicklung des Areals voranzutreiben, wurde am 10. Dezember 2019 der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb unter Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Nach intensiven Gesprächen mit den Nachbarkommunen sind diese eingeladen, sich am Wettbewerb zu beteiligen.
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Die Realisierung des Entwicklungskonzeptes ist grundsätzlich einfacher zu bewerkstelligen, wenn die Stadt im Besitz eines Großteils oder aller Grundstücke ist. Zur Finanzierung und Verwertung des Areals bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, die mit der BImA als Grundeigentümerin abgestimmt und verhandelt werden müssen. Angesichts des enormen Flächenvolumens ist anzunehmen, dass je nach städtebaulicher Zielsetzung in den einzelnen Teilgebieten verschiedenen Finanzierungsmodelle Verwendung finden werden.
Die BImA darf die Grundstücke gemäß Bundeshaushaltsordnung nur zum vollen Verkehrswert veräußern; ein vergünstigter Erwerb ist nur unter besonderen Bedingungen und in sehr geringem Umfang möglich.
Die Stadt hat eine Vorkaufsrechts-Satzung beschlossen.
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Ein Erwerb ist nur in Abschnitten planerisch sinnvoll (vertretbarer Einwohnerzuwachs) und für die Stadt finanziell zu bewältigen. Städtebauliches Konzept, Erwerb und Wiederveräußerung müssen optimal aufeinander abgestimmt werden.
Im Gegensatz zu anderen Teilen Bayerns sind in der Region München die Preise für Bauland enorm hoch. Die Stadt kann damit anfallende Folgekosten wie beispielsweise für Straße und Kanal, Schulen und Kindergärten sowie Altlasten und Kampfmittel vom Verkäufer verlangen. Im Sinne einer sozialgerechten Bodennutzung, verfolgt die Stadt hiermit das Ziel, dass Folgekosten nicht von der Allgemeinheit über Steuergelder oder Gebühren finanziert werden müssen. Zusätzlich ist der Stadt wichtig, dass mit dem neuen Baurecht auch sozialpolitische Ziele verknüpft werden. Das bedeutet, dass es vielen Bürgern ermöglicht werden soll eine bezahlbare Wohnung zu finden oder Eigentum zu erwerben.
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Der Oberbürgermeister und die Bürgermeister der Nachbarkommunen sind in engem Austausch. Das Projekt Fliegerhorst wird im Rahmen eines Besuchs der Konversionsleitung den Gemeinderäten und Stadträten der jeweiligen Nachbarkommunen in deren Gemeinderats- und Stadtratssitzungen erläutert. Hinweise und Anregungen für den Wettbewerb können daraufhin an die Stadt Fürstenfeldbruck übermittelt werden. Nach sorgfältiger Prüfung fließen diese Hinweise ggf. mit in die Auslobung ein.
Im Wettbewerb haben die Nachbarkommunen zudem die Möglichkeit, eigene Flächen einzubringen. Für diese entwickeln die Wettbewerbsteams in einem Ideenteil ebenfalls mögliche Entwicklungsperspektiven – natürlich im Rahmen der Vorgaben, die von den Nachkommunen dazu eingebracht wurden.
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Während den unterschiedlichen Phasen der Konversion und des städtebaulichen Wettbewerbs wird die Fürstenfeldbrucker Bürgerschaft immer wieder die Gelegenheit haben, ihre Fragen und Anmerkungen einzubinden.
Im Vorfeld der Auslobung des Wettbewerbs und nach der Vorstellung der Ergebnisse der ersten Wettbewerbsphase werden bspw. mehrere öffentliche Informations- und Beteiligungsveranstaltungen angeboten. Die zugehörigen Termine werden hier aufgeführt. Die Rückmeldungen aus den Veranstaltungen werden anschließend im darauffolgenden Prozess berücksichtigt. Weiterhin werden auch künftig zu wichtigen Meilensteinen der Konversion die Brucker Bürgerinnen und Bürger informiert werden.