Häufige Fragen und Antworten
Wer ist die Eigentümerin des Areals?
Aktuell ist das Gelände des Fliegerhorsts zum überwiegenden Teil im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Wer entwickelt das Areal?
Das steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Im Rahmen der Baulandentwicklung kann die Stadt das Gelände oder Teile davon entweder (zwischen-)erwerben oder eine Entwicklung durch private Dritte zulassen. Ein Erwerb der Flächen ist jedoch nicht Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung. Die Stadt wird Kosten- und Finanzierungskonzepte entwickeln, um abschätzen zu können, welcher Weg einerseits das geringste finanzielle Risiko für die Stadt birgt und andererseits die gewünschte hohe städtebauliche Qualität sicherstellt.
Was geschieht mit der Bundeswehr auf dem Areal?
Die Bundeswehr wird voraussichtlich im Jahr 2030 von dem Gelände abziehen. 2011 erfolgte dafür die Mitteilung des Bundesverteidigungsministeriums, den militärischen Standort mit der Offiziersschule aufzulösen und an andere Standorte zu verlagern.
Wie ist der Stand und Wie geht es weiter?
- Nach dem Wettbewerbsverfahren empfahl das Preisgericht dem Stadtrat die Beauftragung des Siegerteams. Dieses wurde im Januar 2025 damit beauftragt, eine Rahmenplanung zu entwickeln.
Die Rahmenplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das genutzt wird, um um die Entwicklung des künftigen Stadtteils übergeordnet zu steuern und zu koordinieren. Ziel ist es, Leitlinien für die zukünftige Nutzung, Gestaltung und Infrastruktur zu schaffen. Wenn der Prozess voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2028 abgeschlossen sein wird, können auf dieser Basis Bebauungspläne für einzelne Bereiche des großen Geländes des Fliegerhorstes entwickelt werden. Die Rahmenplanung stellt so sicher, dass die einzelnen Pläne zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammenfügen. - Parallel zu diesen Planungen können nach Abzug der Bundeswehr aber auch schon Zwischennutzungen auf dem Fliegerhorst einziehen, sodass das Gelände genutzt und belebt wird. Insgesamt wird die Realisierung der Planungen ca. 20 Jahre in Anspruch nehmen.
Wie soll das Gelände künftig genutzt werden?
Auf dem Gelände soll ein neues, zukunftsweisendes Stadtquartier entstehen. Ein Nutzungsmix aus Arbeiten, Wohnen und Verweilen ist geplant. Das Areal soll sich dabei gut in die Nachbarschaftsstrukturen der umliegenden Region einfügen.
Was ist zum Natur- und Umweltschutz geplant?
Teil der Wettbewerbsaufgabe ist es, Lösungen zu finden, in denen mit den natürlichen Ressourcen respektvoll umgegangen wird. Bereits geschützte Flächen und Landschaftsteile werden klar beachtet und ggf. sinnvoll ergänzt. Zielvorgabe ist eine nachhaltige Landschaftsentwicklung.
Wie beeinflussen die Planung zum Technologiecampus am Vorfeld die Konversion?
Die erste geplante Entwicklungsstufe des Technologiecampuses wird auf militärisch bereits entwidmeten Gelände der Gemeinde Maisach und der Stadt Fürstenfeldbruck entstehen. Die bisherige städtebauliche Planung des Vorhabensträgers für diesen sog. „Nukleus“ war Grundlage für die Planungsteams im Wettbewerb. Die zwei denkmalgeschützten Hallen im Nordosten des Wettbewerbsgebiets sind Teil der ersten Entwicklungsstufe des Biodroms. Es war Aufgabe im Wettbewerb, diese Planungen in das Gesamtkonzept zu integrieren.