Vorbereitende Untersuchungen
Kurz nach der offiziellen Bekanntgabe, dass der Standort Fürstenfeldbruck aufgelöst werden soll, hat der Stadtrat am 29.11.2011 beschlossen, für den Fliegerhorst eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts. Damit soll insbesondere der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten gedeckt, die Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen ermöglicht und die Wiedernutzung von brachliegenden Militär- oder Bahnflächen vorbereitet werden. Auch sind mit dem einleitenden Beschluss planerische und finanztechnische Konsequenzen verbunden. So ist es bei einem späteren Erwerb für die Kommune besonders wichtig, dass der Grundstückswert einer Fläche zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (auch Anfangswert genannt) festgeschrieben wird. Außerdem stehen der Stadt durch die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung erweiterte bodenrechtliche Instrumente wie eine Veränderungssperre oder ein gesetzliches Vorkaufsrecht zur Verfügung. Damit soll es der Kommune ermöglicht werden, ihre städtebaulichen Vorstellungen konzeptionell geschlossener und rascher zu verwirklichen.
Auch für die spätere förmliche Festlegung eines Entwicklungsgebiets und eine etwaige Förderung ist die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung zwingend erforderlich. Es sollen hierdurch Beurteilungsgrundlagen für die geplante städtebauliche Entwicklung gewonnen werden. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht wird erarbeitet und ein Maßnahmenkonzept erstellt. Sie ist auch die Grundlage dafür, dass die Stadt im weiteren Verfahren eine Entwicklungssatzung beschließen kann und ihr somit die Instrumente des besonderen Städtebaurechts zur Verfügung stehen.
Im Juli 2012 wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Technischen Universität München (TUM), unter Beteiligung des Lehrstuhles für Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land, des Fachgebietes für Siedlungsstruktur und Verkehrsplanung und des Lehrstuhles für Landschaftsarchitektur und industrielle Landschaft mit der Ausarbeitung der Vorbereitenden Untersuchung zum Fliegerhorst-Areal beauftragt. Diese liegt seit dem 29. Januar 2014 vor.