Vorbereitende Untersuchungen


Kurz nach der offi­zi­el­len Bekannt­ga­be, dass der Stand­ort Fürs­ten­feld­bruck auf­ge­löst wer­den soll, hat der Stadt­rat am 29.11.2011 beschlos­sen, für den Flie­ger­horst eine Städ­te­bau­li­che Ent­wick­lungs­maß­nah­me gemäß §§ 165 ff. Bau­ge­setz­buch (BauGB) einzuleiten.

Die städ­te­bau­li­che Ent­wick­lungs­maß­nah­me ist ein Instru­ment des beson­de­ren Städ­te­bau­rechts. Damit soll ins­be­son­de­re der erhöh­te Bedarf an Wohn- und Arbeits­stät­ten gedeckt, die Errich­tung von Gemeinbedarfs- und Fol­ge­ein­rich­tun­gen ermög­licht und die Wie­der­nut­zung von brach­lie­gen­den Militär- oder Bahn­flä­chen vor­be­rei­tet wer­den. Auch sind mit dem ein­lei­ten­den Beschluss pla­ne­ri­sche und finanz­tech­ni­sche Kon­se­quen­zen ver­bun­den. So ist es bei einem spä­te­ren Erwerb für die Kom­mu­ne beson­ders wich­tig, dass der Grund­stücks­wert einer Flä­che zum ent­wick­lungs­un­be­ein­fluss­ten Wert (auch Anfangs­wert genannt) fest­ge­schrie­ben wird. Außer­dem ste­hen der Stadt durch die Ein­lei­tung der Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung erwei­ter­te boden­recht­li­che Instru­men­te wie eine Ver­än­de­rungs­sper­re oder ein gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht zur Ver­fü­gung. Damit soll es der Kom­mu­ne ermög­licht wer­den, ihre städ­te­bau­li­chen Vor­stel­lun­gen kon­zep­tio­nell geschlos­se­ner und rascher zu verwirklichen.

Auch für die spä­te­re förm­li­che Fest­le­gung eines Ent­wick­lungs­ge­biets und eine etwa­ige För­de­rung ist die Durch­füh­rung einer Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung zwin­gend erfor­der­lich. Es sol­len hier­durch Beur­tei­lungs­grund­la­gen für die geplan­te städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung gewon­nen wer­den. Eine Kosten- und Finan­zie­rungs­über­sicht wird erar­bei­tet und ein Maß­nah­men­kon­zept erstellt. Sie ist auch die Grund­la­ge dafür, dass die Stadt im wei­te­ren Ver­fah­ren eine Ent­wick­lungs­sat­zung beschlie­ßen kann und ihr somit die Instru­men­te des beson­de­ren Städ­te­bau­rechts zur Ver­fü­gung stehen.

Im Juli 2012 wur­de eine Arbeits­ge­mein­schaft der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen (TUM), unter Betei­li­gung des Lehr­stuh­les für Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung von Stadt und Land, des Fach­ge­bie­tes für Sied­lungs­struk­tur und Ver­kehrs­pla­nung und des Lehr­stuh­les für Land­schafts­ar­chi­tek­tur und indus­tri­el­le Land­schaft mit der Aus­ar­bei­tung der Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung zum Fliegerhorst-Areal beauf­tragt. Die­se liegt seit dem 29. Janu­ar 2014 vor.