FAQs

  • 16. Warum will die Stadt Wohngebiete schaffen?

    Woh­nen trägt als Kern­be­reich des All­tags­le­bens wesent­lich zur Qua­li­tät sowie zum Image einer Stadt bei und ist die Basis für Iden­ti­fi­ka­ti­on und Orts­ver­bun­den­heit. Demo­gra­phi­sche und gesell­schaft­li­che Rah­men­be­din­gun­gen las­sen die Bevöl­ke­rungs­zah­len in der gesam­ten Regi­on ste­tig stei­gen. Dies führt zu einer Ver­knap­pung und Ver­teue­rung von Wohn­raum, dadurch wird die sozia­le Sta­bi­li­tät gefähr­det und die Attrak­ti­vi­tät des […]

  • 15. Warum will die Stadt Gewerbeflächen schaffen?

    Die Schaf­fung von Arbeits­plät­zen ist ein zen­tra­les gesell­schaft­li­ches und kom­mu­na­les Anlie­gen. Wich­tig für eine Stadt wie Fürs­ten­feld­bruck ist, dass es aus­rei­chend Gewer­be­flä­chen mit unter­schied­li­chen Qua­li­tä­ten gibt. Der Stand­ort Flie­ger­horst zeich­net sich durch eine güns­ti­ge Lage zwi­schen Augs­burg und Mün­chen und eine gute Erreich­bar­keit aus. Ein hohes Poten­ti­al an qua­li­fi­zier­ten Arbeits­kräf­ten ist in der Regi­on vor­han­den. Um […]

  • 14. Welche Leitlinien hat die Stadt beschlossen?

    Nach den Vor­stel­lun­gen der Stadt Fürs­ten­feld­bruck soll ein neu­er und lebens­wer­ter Teil der Stadt ent­ste­hen, der sich an urba­nen und inno­va­ti­ven Stadt­struk­tu­ren ori­en­tiert. Dabei sind auch gemisch­te Struk­tu­ren vor­ge­se­hen, die eine bedarfs­be­zo­ge­ne Wei­ter­ent­wick­lung zulas­sen und den Grund­satz der „Stadt der kur­zen Wege“ berück­sich­ti­gen. Die vor­han­de­nen, unver­wech­sel­ba­ren Frei­raum­qua­li­tä­ten sol­len erhal­ten blei­ben und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Die­se Entwicklung […]

  • 13. Welche Visionen / Chancen haben die Stadt und die Region in Bezug auf das Gebiet?

    Für Stadt­rat und Ver­wal­tung ist die Kon­ver­si­on des Flie­ger­horst Are­als eine ein­ma­li­ge Auf­ga­be mit lang­fris­ti­ger Bedeu­tung für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung der Stadt und des Land­krei­ses. Das beinhal­tet zum einen gesellschaftlich-kulturelle und räum­lich inno­va­ti­ve Chan­cen, aber auch öko­no­mi­sches Risi­ko­po­ten­ti­al. Mit dem Abzug der Bun­des­wehr ent­steht die ein­ma­li­ge Chan­ce, das Are­al des Flie­ger­hors­tes neu zu ent­wi­ckeln und […]

  • 12. Was soll mit den bestehenden Gebäuden geschehen?

    Der bau­li­che Zustand der vor­han­de­nen Bau­ten ist sehr unter­schied­lich; wei­te Tei­le ste­hen unter Denk­mal­schutz. Stadt­ent­wick­lungs­po­li­ti­sches Ziel ist es, einen zeit­ge­mä­ßen neu­en Stadt­teil zu schaf­fen, der zukunfts­fä­hi­ges Woh­nen nach heu­ti­gen Bedürf­nis­sen anbie­tet. Dazu sol­len aus­ge­wähl­te, städ­te­bau­lich her­aus­ra­gen­de und bau­lich geeig­ne­te Gebäu­de erhal­ten und zur Nach­nut­zung moder­ni­siert wer­den. Ergän­zend kann der Neu­bau von Wohn­ge­bäu­den, die den Ansprüchen […]

  • 11. Können Grundstücke erworben werden?

    Im Prin­zip kön­nen ein­zel­ne Grund­stü­cke – nach Abzug der Bun­des­wehr und ihrer mili­tä­ri­schen Ent­wid­mung – von der BImA erwor­ben wer­den, sofern nicht ande­re Bundes- oder Lan­des­be­hör­den einen Bedarf anmel­den. Inter­es­sen­ten könn­ten neben der Stadt auch Inves­to­ren oder auch Pri­vat­per­so­nen sein. Für ent­spre­chend begrün­de­te kom­mu­na­le Zwe­cke hat die Stadt ein Erst­zu­griffs­recht. Wei­ter­füh­ren­de Links: Vorkaufsrechtsatzung

  • 10. Wie lange wird es dauern, bis gebaut werden kann?

    Im Zuge einer Umwand­lung von Konversions-Flächen muss vor­ab geklärt wer­den, ob Alt­las­ten und Kampf­mit­tel vor­han­den sind, in wel­chem Zustand sich die Stra­ßen, Lei­tun­gen, gege­be­nen­falls Gebäu­de, etc. befin­den. Unter Umstän­den müs­sen umfang­rei­che Rückbau‑, Entsiegelungs- und Neu­erschlie­ßungs­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den, damit das Gelän­de für die zivi­le Nut­zung vor­be­rei­tet wer­den kann. Zudem müs­sen zahl­rei­che Gut­ach­ten beauf­tragt und Ent­wick­lungs­kon­zep­te erstellt werden. […]

  • 9. Kann die Stadt Fürstenfeldbruck das Areal alleine überplanen?

    Grund­sätz­lich kann die Stadt das Are­al allei­ne über­pla­nen. Der­zeit wird dies durch die noch immer bestehen­de Wid­mung des Fliegerhorst-Areals als Mili­tär­flä­che ein­ge­schränkt. Die Pla­nungs­ho­heit der Stadt Fürs­ten­feld­bruck kommt daher erst zum Tra­gen, wenn die Flä­che des Flie­ger­hors­tes for­mell mili­tä­risch ent­wid­met ist. Pla­nungs­in­stru­men­te sind dabei der Flä­chen­nut­zungs­plan (als vor­be­rei­ten­de Bau­leit­pla­nung) und der Bebau­ungs­plan (als ver­bind­li­che Bau­leit­pla­nung). Sie […]

  • 8. Was ist die Rolle der Stadt?

    Die Stadt ist zunächst ein­mal Trä­ge­rin der kom­mu­na­len Pla­nungs­ho­heit sowie der Erschlie­ßungs­auf­ga­be und ent­schei­det somit über das künf­ti­ge Bau- und Pla­nungs­recht. Zudem kann die Stadt im Vor­feld künf­ti­ger Ent­wick­lun­gen eine zen­tra­le Steue­rungs­funk­ti­on aus­üben. Hier­un­ter fal­len Auf­ga­ben wie zum Bei­spiel die Defi­ni­ti­on von städ­ti­schen Ent­wick­lungs­zie­len und Rah­men­be­din­gun­gen, sowie die Mode­ra­ti­on und die Abstim­mung von Pro­zess­ab­läu­fen. Auch […]

  • 7. Wer ist Besitzer des Geländes?

    Das Gelän­de und die Gebäu­de wer­den in wei­ten Tei­len noch mili­tä­risch von der Bun­des­wehr bean­sprucht. Ein­zel­ne Gebäu­de sind aber auch an zivi­le Nut­zer ver­mie­tet. Teil­wei­se kön­nen Sport­ver­ei­ne aus Fürs­ten­feld­bruck und den umlie­gen­den Kom­mu­nen das Sport­ge­län­de mit­nut­zen. Die mili­tä­ri­sche Frei­ga­be die­ser Flä­chen ist nach der der­zei­ti­gen offi­zi­el­len Ver­laut­ba­rung für das Jahr 2026 geplant.