Grundsätzlich kann die Stadt das Areal alleine überplanen.
Derzeit wird dies durch die noch immer bestehende Widmung des Fliegerhorst-Areals als Militärfläche eingeschränkt. Die Planungshoheit der Stadt Fürstenfeldbruck kommt daher erst zum Tragen, wenn die Fläche des Fliegerhorstes formell militärisch entwidmet ist.
Planungsinstrumente sind dabei der Flächennutzungsplan (als vorbereitende Bauleitplanung) und der Bebauungsplan (als verbindliche Bauleitplanung). Sie sind von der Stadt in eigener Verantwortung aufzustellen.
Bei einer so großen Fläche wie der Konversionsfläche des Fliegerhorstes ist mit überörtlichen Auswirkungen für angrenzende Kommunen und die Region zu rechnen. Daher muss die Planung regional abgestimmt werden.
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