9. Kann die Stadt Fürstenfeldbruck das Areal alleine überplanen?

Grund­sätz­lich kann die Stadt das Are­al allei­ne überplanen.

Der­zeit wird dies durch die noch immer bestehen­de Wid­mung des Fliegerhorst-Areals als Mili­tär­flä­che ein­ge­schränkt. Die Pla­nungs­ho­heit der Stadt Fürs­ten­feld­bruck kommt daher erst zum Tra­gen, wenn die Flä­che des Flie­ger­hors­tes for­mell mili­tä­risch ent­wid­met ist.

Pla­nungs­in­stru­men­te sind dabei der Flä­chen­nut­zungs­plan (als vor­be­rei­ten­de Bau­leit­pla­nung) und der Bebau­ungs­plan (als ver­bind­li­che Bau­leit­pla­nung). Sie sind von der Stadt in eige­ner Ver­ant­wor­tung aufzustellen.

Bei einer so gro­ßen Flä­che wie der Kon­ver­si­ons­flä­che des Flie­ger­hors­tes ist mit über­ört­li­chen Aus­wir­kun­gen für angren­zen­de Kom­mu­nen und die Regi­on zu rech­nen. Daher muss die Pla­nung regio­nal abge­stimmt werden.

Wei­ter­füh­ren­de Links:

Kon­zept: The­men 

Kon­zept: Pla­nung FNP