Die Stadt ist zunächst einmal Trägerin der kommunalen Planungshoheit sowie der Erschließungsaufgabe und entscheidet somit über das künftige Bau- und Planungsrecht.
Zudem kann die Stadt im Vorfeld künftiger Entwicklungen eine zentrale Steuerungsfunktion ausüben. Hierunter fallen Aufgaben wie zum Beispiel die Definition von städtischen Entwicklungszielen und Rahmenbedingungen, sowie die Moderation und die Abstimmung von Prozessabläufen.
Auch die Information und Beteiligung von Bürgern und Akteuren ist Ziel und Aufgabe der Stadt.
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