8. Was ist die Rolle der Stadt?

Die Stadt ist zunächst ein­mal Trä­ge­rin der kom­mu­na­len Pla­nungs­ho­heit sowie der Erschlie­ßungs­auf­ga­be und ent­schei­det somit über das künf­ti­ge Bau- und Planungsrecht.

Zudem kann die Stadt im Vor­feld künf­ti­ger Ent­wick­lun­gen eine zen­tra­le Steue­rungs­funk­ti­on aus­üben. Hier­un­ter fal­len Auf­ga­ben wie zum Bei­spiel die Defi­ni­ti­on von städ­ti­schen Ent­wick­lungs­zie­len und Rah­men­be­din­gun­gen, sowie die Mode­ra­ti­on und die Abstim­mung von Prozessabläufen.

Auch die Infor­ma­ti­on und Betei­li­gung von Bür­gern und Akteu­ren ist Ziel und Auf­ga­be der Stadt.

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