7. Wer ist Besitzer des Geländes?

Das Gelän­de und die Gebäu­de wer­den in wei­ten Tei­len noch mili­tä­risch von der Bun­des­wehr beansprucht.

Ein­zel­ne Gebäu­de sind aber auch an zivi­le Nut­zer ver­mie­tet. Teil­wei­se kön­nen Sport­ver­ei­ne aus Fürs­ten­feld­bruck und den umlie­gen­den Kom­mu­nen das Sport­ge­län­de mitnutzen.

Die mili­tä­ri­sche Frei­ga­be die­ser Flä­chen ist nach der der­zei­ti­gen offi­zi­el­len Ver­laut­ba­rung für das Jahr 2026 geplant.