6. Wer ist der Eigentümer?

Eigen­tü­me­rin ist die Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­ga­ben (BImA).

Sie ist die zen­tra­le Immobilien-Dienstleisterin des Bun­des. Ihr Schwer­punkt ist das Immobilien-Management für den über­wie­gen­den Teil der dienst­lich genutz­ten Immo­bi­li­en des Bundes.

Eine wei­te­re Auf­ga­be ist der Ver­kauf der­je­ni­gen Lie­gen­schaf­ten, wel­che für die Zwe­cke des Bun­des nicht mehr benö­tigt wer­den. Der Ver­kauf darf hier­bei nur nach kauf­män­ni­schen Grund­sät­zen und zum vol­len Wert erfolgen.