24. Welche Beteiligungen sind im Konversionsprozess für die Öffentlichkeit vorgesehen?

Wäh­rend den unter­schied­li­chen Pha­sen der Kon­ver­si­on und des städ­te­bau­li­chen Wett­be­werbs wird die Fürs­ten­feld­bru­cker Bür­ger­schaft immer wie­der die Gele­gen­heit haben, ihre Fra­gen und Anmer­kun­gen einzubinden.

Im Vor­feld der Aus­lo­bung des Wett­be­werbs und nach der Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se der ers­ten Wett­be­werbs­pha­se wer­den bspw. meh­re­re öffent­li­che Informations- und Betei­li­gungs­ver­an­stal­tun­gen ange­bo­ten. Die zuge­hö­ri­gen Ter­mi­ne wer­den hier auf­ge­führt. Die Rück­mel­dun­gen aus den Ver­an­stal­tun­gen wer­den anschlie­ßend im dar­auf­fol­gen­den Pro­zess berück­sich­tigt. Wei­ter­hin wer­den auch künf­tig zu wich­ti­gen Mei­len­stei­nen der Kon­ver­si­on die Bru­cker Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­miert werden.