22. Kann die Stadt das finanziell bewältigen?

Ein Erwerb ist nur in Abschnit­ten pla­ne­risch sinn­voll (ver­tret­ba­rer Ein­woh­ner­zu­wachs) und für die Stadt finan­zi­ell zu bewäl­ti­gen. Städ­te­bau­li­ches Kon­zept, Erwerb und Wie­der­ver­äu­ße­rung müs­sen opti­mal auf­ein­an­der abge­stimmt werden.

Im Gegen­satz zu ande­ren Tei­len Bay­erns sind in der Regi­on Mün­chen die Prei­se für Bau­land enorm hoch. Die Stadt kann damit anfal­len­de Fol­ge­kos­ten wie bei­spiels­wei­se für Stra­ße und Kanal, Schu­len und Kin­der­gär­ten sowie Alt­las­ten und Kampf­mit­tel vom Ver­käu­fer ver­lan­gen. Im Sin­ne einer sozi­al­ge­rech­ten Boden­nut­zung, ver­folgt die Stadt hier­mit das Ziel, dass Fol­ge­kos­ten nicht von der All­ge­mein­heit über Steu­er­gel­der oder Gebüh­ren finan­ziert wer­den müs­sen. Zusätz­lich ist der Stadt wich­tig, dass mit dem neu­en Bau­recht auch sozi­al­po­li­ti­sche Zie­le ver­knüpft wer­den. Das bedeu­tet, dass es vie­len Bür­gern ermög­licht wer­den soll eine bezahl­ba­re Woh­nung zu fin­den oder Eigen­tum zu erwerben.