Die Realisierung des Entwicklungskonzeptes ist grundsätzlich einfacher zu bewerkstelligen, wenn die Stadt im Besitz eines Großteils oder aller Grundstücke ist. Zur Finanzierung und Verwertung des Areals bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, die mit der BImA als Grundeigentümerin abgestimmt und verhandelt werden müssen. Angesichts des enormen Flächenvolumens ist anzunehmen, dass je nach städtebaulicher Zielsetzung in den einzelnen Teilgebieten verschiedenen Finanzierungsmodelle Verwendung finden werden.
Die BImA darf die Grundstücke gemäß Bundeshaushaltsordnung nur zum vollen Verkehrswert veräußern; ein vergünstigter Erwerb ist nur unter besonderen Bedingungen und in sehr geringem Umfang möglich.
Die Stadt hat eine Vorkaufsrechts-Satzung beschlossen.