Im Prinzip können einzelne Grundstücke – nach Abzug der Bundeswehr und ihrer militärischen Entwidmung – von der BImA erworben werden, sofern nicht andere Bundes- oder Landesbehörden einen Bedarf anmelden.
Interessenten könnten neben der Stadt auch Investoren oder auch Privatpersonen sein. Für entsprechend begründete kommunale Zwecke hat die Stadt ein Erstzugriffsrecht.
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