11. Können Grundstücke erworben werden?

Im Prin­zip kön­nen ein­zel­ne Grund­stü­cke – nach Abzug der Bun­des­wehr und ihrer mili­tä­ri­schen Ent­wid­mung – von der BImA erwor­ben wer­den, sofern nicht ande­re Bundes- oder Lan­des­be­hör­den einen Bedarf anmelden.

Inter­es­sen­ten könn­ten neben der Stadt auch Inves­to­ren oder auch Pri­vat­per­so­nen sein. Für ent­spre­chend begrün­de­te kom­mu­na­le Zwe­cke hat die Stadt ein Erstzugriffsrecht.

Wei­ter­füh­ren­de Links:

Vor­kaufs­recht­sat­zung